Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger ab 4. Juli 2006 Betriebsrente in Höhe von monatlich 245,44 EUR brutto sowie ein jährlich im November fällig werdendes Weihnachtsgeld in Höhe von 245,44 EUR brutto zu zahlen.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: Der am 00.00.1941 geborene Kläger war vom 01.01.1969 bis zum 30.06.1979 bei der Beklagten als Verlagskaufmann bei einer monatlichen Vergütung von zuletzt DM 4.000,-- brutto beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|