Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - Az: 7 Ca 2281/08 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen in Ziffer 2 teilweise abgeändert:
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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