Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskosten-
hilfe für die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln
vom 6. Juli 2010 -
I. Die Klägerin begehrt Gewährung von Prozesskostenhilfe für die von ihr beabsichtigte Berufung gegen das erstinstanzliche klageabweisende Urteil.
Die Klägerin, geboren am 1948, war seit dem 1. August 1973 bei der von ihrem Ehemann betriebenen Bauunternehmung (im Folgenden: Arbeitgeber) als kaufmännische Angestellte aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 1. August 1973 (Bl. 8 - 9 d. A.) beschäftigt.
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