Der Kläger ist Tierarzt und wird als solcher im Vieh- und Schlachthof beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen (TV Ang iöS) Anwendung.
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