LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.02.1997
15 Sa 1723/96
Normen:
BAT § 46 ; BGB §§ 133 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 30.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3879/96

betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Zusatzversorgung bei Inbezugnahme des BAT im Arbeitsvertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1997 - Aktenzeichen 15 Sa 1723/96

DRsp Nr. 2002/8517

betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Zusatzversorgung bei Inbezugnahme des BAT im Arbeitsvertrag

Wird in einem Arbeitsvertrag zwischen einer GmbH (mit einer Gemeinde als Gesellschafterin, die 93 % der Anteile hält) und einem Angestellten die "analoge" Anwendung des BAT und - unter anderem - der diesen ergänzenden Tarifverträge vereinbart, so wird dadurch ein "Anspruch" (Anwartschaft) auf Zusatzversorgung entsprechend den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes begründet. Es handelt sich dann nicht mehr nur um eine möglicherweise nicht ausreichende pauschale Verweisung auf die Regelungen des BAT (vgl. dazu BAG, Urteil vom 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 - AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

Normenkette:

BAT § 46 ; BGB §§ 133 157 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 30.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3879/96