Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 25.08.2011 - 5 Ca 572 b/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger macht einen Anspruch auf Anpassung seiner Betriebsrente geltend.
Der am ....1954 geborene Kläger war vom 01.12.1978 bis zum 31.12.2005 zuletzt als Business Partner Sales bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch einen Aufhebungsvertrag (Anlage K 3, Bl. 10 d. A.). Ausweislich Ziffer 3 der Aufhebungsvereinbarung erhält der Kläger eine vorgezogene Altersrente nach den Bestimmungen des IBM Versorgungswerkes.
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