(Die Parteien streiten darüber, ob die Änderung der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes mit Wirkung zum 01.01.1985 dem Kläger gegenüber Wirksamkeit entfaltet.)
Die Parteien streiten, ob sich die Änderung der Leistungsordnung des B. Verbandes zum 01.01.1995 auf Rentenansprüche des Klägers auswirkt.
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