LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.03.1996
12 Sa 1649/95
Normen:
BetrAVG § 6 ; BGB §§ 242 328 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 02.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 799/95

betriebliche Altersversorgung: ablösende Betriebsvereinbarung und Vertrauensschutz

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.1996 - Aktenzeichen 12 Sa 1649/95

DRsp Nr. 2002/8610

betriebliche Altersversorgung: ablösende Betriebsvereinbarung und Vertrauensschutz

Wurde anlässlich eines Betriebsübergangs im Jahre 1970 den übernommenen Mitarbeitern zugesagt, daß sich ihre Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nach der für sie günstigeren Pensionsregelung (des abgebenden bzw. des übernehmenden Unternehmens) richten werden, verstößt eine spätere Betriebsvereinbarung, durch die das übernehmende Unternehmen die Zusage aufhebt, gegen den Vertrauensschutzgedanken.

Normenkette:

BetrAVG § 6 ; BGB §§ 242 328 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 23.09.1997 - 3 AZR 326/96 - DRsp-ROM Nr. 2000/2026 -.

Vorinstanz: ArbG Duisburg, vom 02.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 799/95