Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers anzupassen.
Der am 05.07.1925 geborene Kläger war vom 24.05.1967 bis zum 31.07.1985 bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 01.08.1985 erhält er eine Betriebsrente in Höhe von 416 DM.
Am 13.07.1987 kaufte die Firma B. K. + F. GmbH + Co. KG, die ehemalige Beklagte zu 1), die Kommanditanteile der Beklagten. Ferner verkaufte die Beklagte ihr Betriebsgrundstück an die I.-S.-GmbH; diese Firma übernahm zugleich die Verpflichtungen und Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung, die bei der Beklagten begründet worden sind. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 520.440 DM wurden an die I.-S.-GmbH abgetreten.
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