Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. April 2011 - 10 Sa 1405/10 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine unverfallbare Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusteht.
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