Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.04.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Der am 4. März 1957 geborene, schwerbehinderte Kläger ist seit dem 1. Februar 1982 beim beklagten Landkreis als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der
Der Kläger war seit 1. Dezember 1993 in die Vergütungsgruppe IV b
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