OVG Niedersachsen - Beschluss vom 24.09.2009
18 LP 10/08
Normen:
NPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 6,Nr. 13; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 05.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 A 6158/07

Beteiligungsrechte des Personalrats bei einer Delegation dienstrechtlicher Befugnisse sowohl auf die berufsbildenden als auch auf die allgemeinbildenden Schulen; Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestands der Einschränkung einer Dienststelle bei einer Aufgabenverminderung; Auswirkungen des Fehlens von belastenden personellen Einzelmaßnahmen wie Entlassungen oder Versetzungen als Folge der Maßnahme für die Beteiligungsrechte des Personalrats

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2009 - Aktenzeichen 18 LP 10/08

DRsp Nr. 2009/25146

Beteiligungsrechte des Personalrats bei einer Delegation dienstrechtlicher Befugnisse sowohl auf die berufsbildenden als auch auf die allgemeinbildenden Schulen; Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestands der "Einschränkung einer Dienststelle" bei einer Aufgabenverminderung; Auswirkungen des Fehlens von belastenden personellen Einzelmaßnahmen wie Entlassungen oder Versetzungen als Folge der Maßnahme für die Beteiligungsrechte des Personalrats

Der zur Benehmensherstellungspflicht führende Tatbestand der "Einschränkung einer Dienststelle" in § 75 Abs. 1 Nr. 13 NPersVG setzt im Falle einer Aufgabenverminderung grundsätzlich voraus, dass diese belastende personelle Einzelmaßnahmen wie Entlassungen oder Versetzungen nach sich ziehen wird. Fehlt es an solchen Einzelmaßnahmen und steht (nur) eine bloße Stagnation oder ein Wegfall von Planstellen in Rede, muss für das Eingreifen des Beteiligungstatbestandes ein adäquat-kausaler Zusammenhang mit der Aufgabenverminderung klar feststellbar sein. Daran kann es fehlen, wenn ein Stellenabbau unmittelbar auf Vorgaben des Gesetzgebers beruht.

Normenkette:

NPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 6,Nr. 13; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe:

I.