I.
Die Beteiligten streiten über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Wechsel von Mitarbeitern aus dem Tarifbereich in den außertariflichen Bereich.
Die Arbeitgeberin (Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2.) betreibt ein technisch-wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen mit etwa eintausend Mitarbeitern. Sie ist Mitglied des Vereins der Bayerischen Metallindustrie (VBM).
Antragsteller ist der bei der Antragsgegnerin gebildete Betriebsrat.
Unter dem 4. Dezember 1997 hatten die Beteiligten eine Betriebsvereinbarung über Funktions-/Tätigkeitsbeschreibungen, Gehaltsbänder und Eingruppierung für außertarifliche Mitarbeiter abgeschlossen, auf deren Inhalt Bezug genommen wird (Blatt 35 bis 39 der Akte).
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