A. Die Parteien streiten darüber, ob Beteiligungsrechte der antragstellenden Hauptbetriebsvertretung entfallen, wenn in der Bundesrepublik bestehende Dienststellen auf Anordnung außerhalb der Bundesrepublik ansässiger übergeordneter Dienststellen an sich beteiligungspflichtige Maßnahmen durchführen.
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