Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.02.2015 -
Die Betriebsratswahl vom 03.04.2014 wird für rechtsunwirksam erklärt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer am 03.04.2014 durchgeführten Betriebsratswahl.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|