Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Juni 2018 wird geändert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin und die Einbehaltung von 25 Prozent der monatlichen Dienstbezüge in der Verfügung der Antragsgegnerin vom 27. Februar 2017 werden rückwirkend ab dem 5. Dezember 2017 ausgesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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