Unter entsprechender Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2007 ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 8 K 3/05.PVB - wird der Antrag betreffend die noch im Verfahren verbliebenen Beamtinnen und Beamten
A,
B,
C,
D,
F,
H,
I,
J,
K,
L,
M,
zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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