I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen das Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. April 2013 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, welche Schwerbehindertenvertretung bei einer Auswahlentscheidung zu beteiligten ist, wenn schon bei der Bundesanstalt für Arbeit Beschäftigte künftig einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) mit Aufgaben der Tätigkeitsebenen TE I und TE II zugewiesen werden sollen.
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