Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 06. Juni 2012 - 7 BVGa 11/12 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, in welchen Räumen eine Betriebsversammlung durchzuführen ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|