Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel 18. Februar 2015 -
I. Mit der beim Landgericht Potsdam erhobenen Klage nimmt die Klägerin den Beklagten auf die Zahlung von "Werklohn" in Anspruch. Auf Rechtswegsrüge des Beklagten hat das Landgericht den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 (Bl. 145 ff. d. A.) für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel verweisen. Gegen diesen der Klägerin am 28. Oktober 2014 und dem Beklagten am 20. Oktober 2014 zugestellten Beschluss hat keine Partei Rechtsmittel eingelegt.
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