Auf die Berufung des Klägers wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 1. Februar 2017 das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Februar 2017 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.923,00 EUR (in Worten: Dreiundsiebzigtausendneunhundertdreiundzwanzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Säumnis im Termin am 1. Februar 2017, die der Kläger zu tragen hat.
Die Revision wird für beide Seiten zugelassen.
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