Das Arbeitsgericht Berlin wird als zuständiges Gericht bestimmt.
1. Die Parteien streiten u.a. über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund eines Betriebsübergangs auf die Beklagten zu 2 - 7 übergegangen ist.
Der Kläger, dessen Wohnsitz in München ist, war seit dem 02.06.2003 bei der Schuldnerin, einer Fluggesellschaft mit Sitz in Berlin, als Purser tätig.
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