Das Arbeitsgericht Berlin wird als zuständiges Gericht bestimmt.
1. Die Parteien streiten u.a. über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin aufgrund eines Betriebsübergangs auf die Beklagten zu 2 - 7 übergegangen ist.
Die Klägerin, deren Wohnsitz in Dresden liegt, war seit dem 17.03.2003 bei der Schuldnerin, einer Fluggesellschaft mit Sitz in Berlin, als Flugbegleiterin tätig. Sie befindet sich seit dem 20.12.2017 in Elternzeit, die voraussichtlich bis zum 20.12.2019 währt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|