Als das zuständige Gericht wird das Arbeitsgericht Hagen bestimmt.
I.
Die Parteien streiten in der Hauptsache um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des beklagten Insolvenzverwalters vom 30.07.2014 aufgelöst worden ist, der beklagte Insolvenzverwalter verpflichtet ist, Forderungen des Klägers zur Insolvenztabelle anzumelden und ob das Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 11.06.2014 auf die beklagte Gesellschaft zu 2) übergegangen ist.
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