LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.05.2013
4 TaBV 305/12
Normen:
ETV § 4 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 30.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 BV 20/12

Bestimmung der Fallgruppe innerhalb einer EntgeltgruppeMitbestimmungsrecht des BetriebsratsEingruppierung und Umgruppierung mitbestimmungspflichtig

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.05.2013 - Aktenzeichen 4 TaBV 305/12

DRsp Nr. 2013/24383

Bestimmung der Fallgruppe innerhalb einer EntgeltgruppeMitbestimmungsrecht des BetriebsratsEingruppierung und Umgruppierung mitbestimmungspflichtig

Ein Antrag auf Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten gemäß § 4 Abs. 2 S. 3, 4 ETV löst das Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG aus, da die Entscheidung über einen derartigen Antrag eine Entscheidung über eine Ein- bzw. Umgruppierung ist.

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 30. Oktober 2012 - 9 BV 20/12 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ETV § 4 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen mitbestimmungspflichtiger Ein- bzw. Umgruppierungen.