Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2011 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Flugsicherheitskraft auf dem Flughafen Köln/Bonn im monatlichen Umfang von 160 Stunden tatsächlich zu beschäftigen und zu vergüten.
2)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 316,04 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.07.2011 zu zahlen.
3)Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
4)Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Umfang des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs der Klägerin und eine hiervon abhängige Differenzlohnvergütung für den Monat Juni 2011.
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