LAG Köln - Urteil vom 29.03.2012
7 Sa 1261/11
Normen:
§§ 306, 307, 611 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 31.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 4226/11

Bestimmung der Arbeitszeit durch Vertragsklauseln - Unwirksamkeit der Klauseln bei Unbestimmtheit - Transparenzgebot ist zu beachten - Fortsetzung der BAG-Rechtsprechung

LAG Köln, Urteil vom 29.03.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1261/11

DRsp Nr. 2013/15625

Bestimmung der Arbeitszeit durch Vertragsklauseln – Unwirksamkeit der Klauseln bei Unbestimmtheit – Transparenzgebot ist zu beachten – Fortsetzung der BAG-Rechtsprechung

Die Grundsätze der Entscheidung des BAG v. 21.06.11, 9 AZR 238/10, zur AGB-Kontrolle eines Formular-Arbeitsvertrages, in dem eine Arbeitszeit von "im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden" vorgesehen ist, finden auch auf gleichlautende Formularverträge Anwendung, in denen die Zahl "150" durch die Zahl "120" ersetzt ist.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2011 in Sachen 20 Ca 4226/11 abgeändert:

1)

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Flugsicherheitskraft auf dem Flughafen Köln/Bonn im monatlichen Umfang von 160 Stunden tatsächlich zu beschäftigen und zu vergüten.

2)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 316,04 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.07.2011 zu zahlen.

3)

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 306, 307, 611 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Umfang des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs der Klägerin und eine hiervon abhängige Differenzlohnvergütung für den Monat Juni 2011.

1) 2) 3)