ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1; KAVO EKD-Ost v. 20.01.2010 § 12; KAVO EKD-Ost v. 20.01.2010 § 13; KAVO EKD-Ost v. 20.01.2010 § 41; BGB § 612 Abs. 2;
Fundstellen:
AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 85
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 07.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1005/15
ArbG Cottbus, vom 18.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 10392/14
Bestimmtheitserfordernis des Klageantrages der FeststellungsklageAnforderungen an ein Feststellungsbegehren zur Klärung eines Rechtsverhältnisses mittels einer FeststellungsklageSonderregelungen für gemeindepädagogische Beschäftigte mit Religionsunterricht an staatlichen oder nichtkirchlichen privaten SchulenAusfüllung einer tariflichen Regelungslücke durch Ansatz der üblichen Vergütung für eine vergleichbare Arbeitsleistung
BAG, Urteil vom 20.09.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 345/16
DRsp Nr. 2018/361
Bestimmtheitserfordernis des Klageantrages der FeststellungsklageAnforderungen an ein Feststellungsbegehren zur Klärung eines Rechtsverhältnisses mittels einer FeststellungsklageSonderregelungen für gemeindepädagogische Beschäftigte mit Religionsunterricht an staatlichen oder nichtkirchlichen privaten SchulenAusfüllung einer tariflichen Regelungslücke durch Ansatz der üblichen Vergütung für eine vergleichbare Arbeitsleistung
Orientierungssätze:1. § 41 Nr. 1 Abs. 2KAVO EKD-Ost bezieht alle gemeindepädagogischen Beschäftigten, die an staatlichen oder nichtkirchlichen privaten Schulen Religionsunterricht erteilen, in den Geltungsbereich der Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte ein. Darauf, ob diese Tätigkeit mindestens 50 % der Arbeitszeit des Beschäftigten umfasst, kommt es nicht an. § 41 Nr. 1 Abs. 2KAVO EKD-Ost verlangt kein Mindestmaß für die Tätigkeit der Erteilung von Religionsunterricht. § 12KAVO EKD-Ost ist insoweit abbedungen.2. Die Eingruppierung der Lehrkräfte ist in § 41 Nr. 4 KAVO EKD-Ost abschließend geregelt. Dadurch werden die Eingruppierungsbestimmungen der Entgeltordnung zur KAVO EKD-Ost verdrängt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.