Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern -
Die Kosten des Berufungsverfahrens (einschließlich der Kosten der Anschlussberufung) tragen die Klägerin zu 20 %, die Beklagte zu 80 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Unterlassung gegen die Beklagte aufgrund von Äußerungen des Geschäftsführers der Beklagten gegenüber der neuen Arbeitgeberin der Klägerin.
- - - - - 1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|