LAG Köln - Beschluss vom 05.10.2011
9 TaBV 94/10
Normen:
BetrVG § 76; BetrVG § 106 Abs. 2; BetrVG § 109;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 02.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 5/10

Bestimmtheit eines Einigungsstellenspruchs; Informationsanspruch des Betriebsrats [Wirtschaftsausschuss eines Konzernunternehmens]; Pflegebenchmarkdaten eines Konzerns

LAG Köln, Beschluss vom 05.10.2011 - Aktenzeichen 9 TaBV 94/10

DRsp Nr. 2012/4463

Bestimmtheit eines Einigungsstellenspruchs; Informationsanspruch des Betriebsrats [Wirtschaftsausschuss eines Konzernunternehmens]; Pflegebenchmarkdaten eines Konzerns

1. Zur Bestimmtheit eines Einigungsstellenspruchs, wonach der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss über monatliche Pflegebenchmarkdaten durch Vorlage einer konzernweit erstellten Auswertung zu unterrichten hat. 2. Der Betriebsrat eines einzelnen Konzernunternehmens kann nach § 106 Abs. 2 BetrVG die Vorlage einer konzernweit erstellten Auswertung über Pflegebenchmarkdaten an den auf Unternehmensebene gebildeten Wirtschaftsausschuss verlangen, wenn in der Auswertung die Ergebnisse der Konzernunternehmen miteinander vergleichen werden und die Annahme gerechtfertigt ist, dies werde Auswirkungen auf die Personalplanung des Unternehmens haben.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02. September 2010 - 1 BV 5/10 - abgeändert:

a. Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs wird zurückgewiesen.