EuGH - Urteil vom 12.05.1998
Rs C-336/96
Normen:
EG-Vertrag Art. 48, Art. 220;
Fundstellen:
DB 1998, 1381
EuGH Slg. 1998, I-2793 (Gilly)
ZAR 1998, 230
Vorinstanzen:
Tribunal administratif Straßburg,

Besteuerung von Grenzgängern nach dem DBA Deutschland-Frankreich:

EuGH, Urteil vom 12.05.1998 - Aktenzeichen Rs C-336/96

DRsp Nr. 2000/4588

Besteuerung von Grenzgängern nach dem DBA Deutschland-Frankreich:

(Eheleute Robert Gilly gegen Directeur des services fiscaux du Bas-Rhin) 1. Artikel 220 des Vertrages will keinen unmittelbar geltenden Rechtssatz aufstellen, sondern steckt nur den Rahmen für von den Mitgliedstaaten "soweit erforderlich" untereinander einzuleitende Verhandlungen ab. Als Ziel dieser etwaigen Verhandlungen wird in seinem zweiten Gedankenstrich lediglich die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft angegeben. Auch wenn die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft also zu den Zielen des Vertrages gehört, ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, daß diese dem einzelnen nicht aus sich heraus Rechte gewähren kann, auf die er sich vor den nationalen Gerichten berufen kann. Daraus folgt, daß Artikel 220 zweiter Gedankenstrich des Vertrages keine unmittelbare Wirkung entfaltet.