I.
Der Arbeitgeber begehrt im vorliegenden Verfahren, den Widerspruch des Betriebsrates gegen die Bestellung eines Arbeitnehmers als Leiter zweier betrieblicher Fortbildungsmaßnahmen als unbegründet zu bezeichnen.
Der Arbeitgeber ist ein gemeinnütziges Unternehmen, welches sich mit der Betreuung geistig behinderter Menschen befaßt und insgesamt 930 Arbeitnehmer beschäftigt.
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