Die am 24. Februar 1926 geborene Klägerin ist argentinische Staatsangehörige und war vom 1. März 1964 bis 28. Februar 1991 zu einem monatlichen Entgelt von zuletzt 3.500,-- DM als Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals des Generalkonsulats der Beklagten in Düsseldorf beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Neuerstellung und Verlängerung von argentinischen Reisepässen, die Visa-Bearbeitung und Beglaubigungen.
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