Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.
Das Arbeitsgericht hat die gegen die Kündigung vom 3. Dezember 2002 gerichtete Klage zu Recht mit einem Bruttomonatsverdienst bewertet, der allerdings 2.964,42 EUR beträgt. Die Bestandsstreitigkeiten waren daher insgesamt mit vier Monatsverdiensten zu bewerten, was einen Streitwert von 11.857,68 EUR ergibt. Der Vergleichswert übersteigt diesen Wert im Hinblick auf die in Nr. 3 des Vergleichs vom 25. Februar 2003 um 100,00 EUR.
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