Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 05.11.2009 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob eine ca. 9-wöchige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin als "unschädlich" im Sinne der besitzstandswahrenden Vergütungsvorschriften des TVÜ-L anzusehen ist.
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