Die sofortige Beschwerde des Zeugen H gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.08.2015 - Az.
I
Der Zeuge wurde mit am 18.06.2015 zugestellten Schreiben vom 16.06.2015 zur Sitzung vom 25.08.2015 geladen. Er erschien zum Termin nicht. Daraufhin wurde in der Sitzung gegen ihn ein Ordnungsgeld i.H.v. 250 EUR wegen unentschuldigten Nichterscheinens festgesetzt. Der Beschluss wurde dem Zeugen am 10.09.2015 zugestellt. Der Beschluss enthielt keine Rechtsmittelbelehrung.
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