LAG Chemnitz - Urteil vom 28.04.2000
2 Sa 778/98
Normen:
Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 27 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 2 d), Protokollnotiz Nr. 2 zu § 6 Abs. 2.;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 03.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 10072/98

Besondere Vergütung für das Spielen eines ungewöhnlichen Instrumentes in Kulturorchester

LAG Chemnitz, Urteil vom 28.04.2000 - Aktenzeichen 2 Sa 778/98

DRsp Nr. 2000/7690

Besondere Vergütung für das Spielen eines "ungewöhnlichen Instrumentes" in Kulturorchester

»Eine Instrumentenkombination bestehend aus kleiner Trommel großer Trommel Becken Hi-Hat stellt ein ungewöhnliches Instrument i. S. des § 6 Abs. 2 d) TVK nebst der Protokollnotiz Nr. 2 zu § 6 Abs. 2 TVK dar."

Normenkette:

Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 27 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 2 d), Protokollnotiz Nr. 2 zu § 6 Abs. 2.;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten die Zahlung einer (der Höhe nach nicht strittigen) angemessenen besonderen Vergütung für das Spielen eines (im maßgebenden Tarifsinne) ungewöhnlichen Instrumentes verlangen kann.

Der Kläger ist bei der Beklagten, die ein Kulturochester betreibt, aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 21.05.1992 seit 01.08.1992 als Erster Schlagzeuger mit Verpflichtung zur Pauke beschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich kraft beidseitiger Tarifbindung sowie arbeitsvertraglicher Inbezugnahme nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (künftig: TVK) vom 01.07.1971.