LAG Hamm - Urteil vom 14.06.2007
17 Sa 173/07
Normen:
TVÜ-VKA § 5 Abs. 6 § 11 Abs. 1, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 31.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1717/06

Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit

LAG Hamm, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 17 Sa 173/07

DRsp Nr. 2007/17698

Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit

1. Die in § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA getroffene Regelung enthält durch ihre Lückenhaftigkeit Ungerechtigkeiten, welche die Tarifvertragsparteien offenkundig kurzfristig zu beseitigen nicht bereit sind.2. Zur Schließung der Lücke kann die bei Bildung des Vergleichsentgelts heranzuziehende Regelung das § 5 Abs. 6 TVÜ-VKA herangezogen werden; nach dieser Tarifnorm wird das Vergleichsentgelt so bestimmt, als hätten die Beschäftigten, die nicht für alle Tage im September 2005 oder für keinen Tag dieses Monats Bezüge erhalten, gleichwohl im September 2005 Bezüge bezogen.3. Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben daher bei ergänzender Auslegung zu § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA einen Anspruch auf eine kindbezogene Besitzstandszulage.

Normenkette:

TVÜ-VKA § 5 Abs. 6 § 11 Abs. 1, 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Anspruch des Klägers auf eine Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile.