1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 25.02.2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um kinderbezogene Entgeltbestandteile des Bundesangestellten-Tarifvertrages (im Folgenden:
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