Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 21.11.2012 -
I.
Die Beteiligten streiten über die Bildung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit einem Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses.
Der Beteiligte zu 1) ist der Gesamtbetriebsrat (im Folgenden: der Gesamtbetriebsrat) der Beteiligten zu 2) und der Beteiligten zu 3) (im Folgenden: die Unternehmer). In ihrem gemeinsamen Betrieb beschäftigen die Unternehmer etwa 300 Arbeitnehmer.
Die Beteiligte zu 2) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Beteiligten zu 3). Die Beteiligte zu 3) ist wiederum ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Z Inc. mit Sitz in Y, USA. Die gesamten Anteile an der Z Inc. hält die XGroup.
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