I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob zum Regelungsgegenstand "Interessenausgleich und Sozialplan wegen Betriebsänderung" im Einrichtungshaus der Arbeitgeberin und Beteiligten zu 1) in Brinkum eine Einigungsstelle einzusetzen ist. Darüber hinaus verfolgen sie unterschiedliche Festlegungen zur Zahl der notwendigen Beisitzer.
Die Arbeitgeberin betreibt in B ein Einrichtungshaus. Dort werden ca. 300 Arbeitnehmer beschäftigt. In O soll im November 2007 ein weiteres Einrichtungshaus der Arbeitgeberin eröffnet werden. Auf Grund des in B zu erwartenden Umsatzverlustes ist dort mit einem Personalabbau im Umfang von ca. 80 Ganztagskräften zu rechnen.
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