Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.)
Der Erblasser ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung am 00.00.2018 verstorben. Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2) eines seiner Kinder. Alle Abkömmlinge des Erblassers haben durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen, beim Nachlassgericht eingehend am 10.08. und 13.08.2018. Wegen der Einzelheiten wird auf die Beiakte
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