Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Minden vom 05.12.2018 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass es sich bei dem im Grundbuch von J, Bl. 123, eingetragenen Grundbesitz zum Zeitpunkt des Erbfalls am ##.##.1999 nicht um einen Hof i.S.d.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Auslagen des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 3. auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 37.835,60 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|