Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der am Berufskolleg des Kreises I. in F. ausgeschriebenen Beförderungsstellen zum Studienrat (A 15 LBesO) mit dem Beigeladenen zu 4. zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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