Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
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