1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 15. Juli 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger über den zuerkannten Betrag hinaus weitere 1.920,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Mai 2006 zu zahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 23/25, die Beklagte 2/25 zu tragen. Von den Kosten der Nebenintervention haben die Kläger 23/25, die Nebenintervenientin 2/25 zu tragen.
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