Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 17.06.2009 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.05.2009 -
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 292,21 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung die Erstattung von Reisekosten.
Die Parteien streiten insoweit vorab über die zutreffende Verfahrensart.
Die Klägerin ist seit 1974 als Arbeitnehmerin bei der Beklagten beschäftigt. Sie ist schwerbehindert mit einem GdB von 50 % und seit vielen Jahren als Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Depot Bramstedtlund in Schleswig-Holstein tätig.
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