LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.02.2012
4 Ta 52/12
Normen:
ArbGG § 83;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda - 1 BV 13/11 - 20.1.2012,

Beschlussverfahren; Anfechtung der Zurückweisung von Beteiligung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012 - Aktenzeichen 4 Ta 52/12

DRsp Nr. 2012/8534

Beschlussverfahren; Anfechtung der Zurückweisung von Beteiligung

Arbeitsgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Beteiligung bestimmter Personen an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zurückgewiesen wird, sind Zwischenbeschlüsse, die nicht sofort, sondern mit der Endentscheidung anfechtbar sind.

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Fulda vom 20. Januar 2012 - 1 BV 13/11 - wird als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 83;

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine Nichtbeteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.