LAG Thüringen - Urteil vom 18.06.1997
4 Sa 114/96
Normen:
BAT-O § 19 ;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 12.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 370/94

Beschäftigungszeiten: Begriff der Bildungseinrichtung und der politischen Systemnähe i.S.d. § 19 BAT-O

LAG Thüringen, Urteil vom 18.06.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 114/96

DRsp Nr. 1999/7784

Beschäftigungszeiten: Begriff der Bildungseinrichtung und der "politischen Systemnähe" i.S.d. § 19 BAT-O

»Die Fachschule "Edwin Hoernle" war keine mit der Akademie für Staat und Recht vergleichbare Bildungseinrichtung im Sinne des § 19 BAT-O

Normenkette:

BAT-O § 19 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Anerkennung von Beschäftigungszeiten.

Die Klägerin war vom 01.04.1975 bis zum 14.05.1990 beim Rat der Stadt E. in der Abteilung Finanzen tätig.

Vom 01.04.1975 bis 31.12.1979 war sie als Kreisbeauftragte für Lohn und Gehalt für die Koordination aller Lohn- und Gehaltsfragen zwischen dem Rat der Stadt E. und der Zentralen Lohn- und Gehaltsstelle zuständig. 1980 wurde sie Leiterin der Innenrevision.

Von 1979 bis 1981 absolvierte die Klägerin im sogenannten Organisierten Selbststudium an der Fachschule für Staatswissenschaft ... in W. ein Fernstudium und schloß dieses als Staatswissenschaftlerin ab. Vom 01.01.1983 bis Mai 1990 war sie Leiterin des Arbeitsbereichs Steuern und Abgaben, wobei ihr die Anleitung der Stadtbezirke wegen der Gemeindesteuern oblag. Per Überleitungsvertrag vom 03.07.1990 wurde die Klägerin sodann vom Rat der Stadt E. ins Finanzamt I E. übergeleitet und begann ihre Tätigkeit dort am 01.07.1990 als Abteilungsleiterin Steuern.