BAG - Urteil vom 20.05.1999
6 AZR 691/97
Normen:
BAT-O § 19 ;
Fundstellen:
ZTR 2000, 173
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 10.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2877/94
LAG Thüringen, vom 08.10.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 432/95

Beschäftigungszeiten: Begriff der besonderen Systemnähe i.S.d. § 19 BAT-O

BAG, Urteil vom 20.05.1999 - Aktenzeichen 6 AZR 691/97

DRsp Nr. 2002/14801

Beschäftigungszeiten: Begriff der "besonderen Systemnähe" i.S.d. § 19 BAT-O

Unter dem Merkmal der besonderen persönlichen Systemnähe (§ 19 BAT-O) ist eine hervorgehobene persönliche Identifizierung mit dem Staatsapparat der ehemaligen DDR zu verstehen, die zur Übertragung der Tätigkeit führte.

Normenkette:

BAT-O § 19 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Zeiten, die die Klägerin vor dem 1. Juli 1990 zurückgelegt hat, als Beschäftigungszeit anzurechnen sind.