BAG - Urteil vom 28.03.1996
6 AZR 561/95
Normen:
BAT-O § 19 ; Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O-O Nr. 2 b ;
Fundstellen:
AuA 1996, 390
BAGE 82, 334
BB 1996, 1512
DB 1996, 2636
NJ 1996, 610
NZA 1997, 388
RAnB 1997, 26 (Ls)
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 10.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 98/94
II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 06. Juli 1995 - 3 Sa 1529/94 -,

Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

BAG, Urteil vom 28.03.1996 - Aktenzeichen 6 AZR 561/95

DRsp Nr. 1996/28428

Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

»1. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach Nr. 2 b der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O hängt von der Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen ab. 2. Maßgebend ist dabei die Aufgabe oder als kleinere organisatorische Einheit ein Aufgabenbereich der Einrichtung und nicht die Fortführung der vom Angestellten ausgeübten Tätigkeit. 3. Die Aufgabe bzw. der Aufgabenbereich bestimmt sich nach den für die Tätigkeit der Einrichtung maßgebenden Rechtsgrundlagen. 4. Ist eine Aufgabe nicht in vollem Umfang, sondern nur ein Aufgabenbereich übernommen worden, können Zeiten einer Tätigkeit des Angestellten nur angerechnet werden, soweit er im übernommenen Bereich beschäftigt war. Es kommt nicht darauf an, ob er diese Tätigkeit weiterhin ausübt.«

Normenkette:

BAT-O § 19 ; Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O-O Nr. 2 b ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über anrechnungsfähige Beschäftigungszeiten der Klägerin nach § 19 BAT-O.